Telefon: (0201) 722 06 96
E-Mail: info@rawoko.de

Büro Essen

Zweigertstraße 23
45130 Essen
Tel.: (0201) 722 06 96
Fax: (0201) 722 06 97

Büro Kamp-Lintfort

Neuendickstraße 30a
47475 Kamp-Lintfort
Tel.: (02842) 921 690
Fax: (02842) 921 691

Honorar

Die Kontaktaufnahme zu uns ist selbstverständlich kostenlos.

Wir informieren Sie im ersten Gespräch gerne über die voraussichtliche Höhe des Honorars und - soweit einschätzbar - über das Kostenrisiko bei Rechtsstreitigkeiten.

Die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) detailliert geregelt. Höhere Gebühren dürfen nur im Rahmen einer zuvor getroffenen Honorarvereinbarung erhoben werden.

Für eine Erstberatung berechnen wir nach Ziffer 2102 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird.

Honorarvereinbarungen für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeiten treffen wir mit Ihnen je nach Lage des Falls auf der Basis eines Zeithonorars oder einer pauschalen Vergütung. Für die regelmäßige arbeitsrechtliche Beratung können Sie mit uns auch ein Festhonorar (Beratervertrag) vereinbaren. Je nach Einzelfall liegen unsere Stundensätze zwischen 150,- € und 350,- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Hinweis: Kostentragungspflicht im Arbeitsrecht

Gemäß § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz trägt in erstinstanzlichen Urteilsverfahren jede Seite die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung selbst, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Erst ab der Berufungsinstanz gilt das Prinzip: wer verliert, trägt auch die anwaltlichen Kosten des Gegners.

© Rechtsanwalt Wojciechowski   |   Impressum